Die Ereignisse, für die er verurteilt worden sei, hätten immer bei ihm zuhause stattgefunden. Er habe seine Tätigkeiten als Musiklehrer und Heiler klar getrennt. Als Heiler werde er ganz sicher nicht mehr tätig sein. Der Beschwerdeführer werde sich durch die erneute Tätigkeit als Musiklehrer sicher ein finanzielles Auskommen ermöglichen. Das sei positiv zu werten. Ein hypothetisches Risiko, dass in diesem Rahmen erneut asymmetrische Beziehungen entstünden, sei nur hypothetisch und sei heute sowie in 5 Jahren gleich. Das spreche für die vorzeitige Entlassung.