Er habe immer eher zurückgezogen gelebt und sei nie straffällig geworden deswegen. Betreffend seine Tätigkeit als Musiklehrer sei das Gutachten willkürlich, denn ihm könne die Tätigkeit als Musiklehrer nicht verboten werden und es könne von ihm nicht verlangt werden, dass er seine Arbeit nicht mehr aufnehmen könne. Das wäre ein unzulässiger Eingriff in seine Freiheit. Das könne nicht als Risikosituation eingestuft werden, da er nie als Musiklehrer je einem Schüler etwas angetan habe. Die Ereignisse, für die er verurteilt worden sei, hätten immer bei ihm zuhause stattgefunden.