76 f.). 16.2 Der Beschwerdeführer liess diesbezüglich vorbringen, er habe eine gute Bildung, die ihm ein neues Einkommen garantiere, da es viele Leute gebe, die Musikstunden benötigten und er auch Konzerte geben könne. Da er in Kürze pensioniert sei und über CHF 20'000.00 besitze für seine Wiedereingliederung, sei das sehr positiv zu werten. Er werde keine finanziellen Probleme haben, die ihn zu Straftaten