Da habe es keinen Platz für Einsicht oder positive Einstellung oder Verhaltensänderung. Das Schuld- und Konkursrecht sei für alle gleich und müsse auch für alle gleich angewendet werden (pag. 65). Im Strafvollzug müsse man fähig sein, mit anderen Menschen umzugehen, und zwar noch mehr als draussen, wo man das Recht habe, alleine zu leben und das Leben so zu gestalten, wie man wolle. Man dürfe alleine essen und alleine leben, was man dem Beschwerdeführer heute versuche zu verbieten.