__ gesprochen werden, da der Rapport sehr positiv sei. Es könne auch nicht von bloss teilweiser Erreichung der Vollzugsziele gesprochen werden, da die Vollzugsbehörden nichts unternommen hätten, um realistische Vollzugsziele mit möglichen Lockerungen und offenem Vollzug zu planen, weil sie von Anfang an das Ziel gehabt hätten, nachträglich eine Massnahme zu verlangen, was vom Gericht abgewiesen worden sei. Das könne somit nicht negativ ins Gewicht fallen, denn das habe nichts mit dem Verhalten des Beschwerdeführers zu tun (pag. 8 f.).