Er habe sein Haus verkaufen müssen und habe somit CHF 245'057.00 an die Opferhilfestelle Bern bezahlt gemäss Urteil des Obergerichts vom 11. April 2014. Die Schulden seien von der Steuerverwaltung eingetrieben worden. Die Summe sei vollumfänglich bezahlt worden und ein Teil der Gerichtskosten ebenso. Es könne auch nicht von einem eher negativen Verhalten in der JVA C.________ gesprochen werden, da der Rapport sehr positiv sei.