15.2 Dagegen liess der Beschwerdeführer zusammengefasst vorbringen, die positiven Umstände könnten nicht relativiert werden, indem dem Beschwerdeführer vorgeworfen werde, er nehme nicht am Gruppengeschehen teil. In Freiheit könne der Beschwerdeführer zurückgezogen leben, ohne dass er dabei die Gesellschaft gefährde. Es sei seine Wahl so zu leben, wie er es gut fände, solange er die anderen weder gefährde noch anderweitig belästige. In einem Jahr sei er pensioniert und müsse überhaupt nicht mehr arbeiten und könne sich ganz alleine der Musik widmen. Stark misstrauische Haltungen und Vertrauensweisen [sic!