Aufgrund seiner Zurückgezogenheit und der wenigen sozialen Interaktionen sei keine zuverlässige Einschätzung möglich, wie er sich anlässlich von Meinungsverschiedenheiten bzw. Konflikten mit miteingewiesenen Personen verhalten würde. Im Gesamtkontext könne nicht gesagt werden, seit dem Gutachten vom 21. September 2020 und der Beurteilung durch das Obergericht vom 15. November 2021 hätten sich entscheidend ins Gewicht fallende Veränderungen ergeben.