Anerkennung, egoistische Bedürfnisbefriedigung und Kontrolle weiterhin die «zentralen Beziehungsmotive» in der «reduzierten zwischenmenschlichen Beziehungsgestaltung» und es würden bis heute «stark misstrauische Haltungen und Verhaltensweisen» vorliegen. Kritik am Verhalten des Beschwerdeführers müsse vorsichtig und überlegt angebracht und mit sachlichen Argumenten begründet werden. Aufgrund seiner Zurückgezogenheit und der wenigen sozialen Interaktionen sei keine zuverlässige Einschätzung möglich, wie er sich anlässlich von Meinungsverschiedenheiten bzw. Konflikten mit miteingewiesenen Personen verhalten würde.