Jedoch habe es zwei Situationen gegeben, in denen der Beschwerdeführer die Selbstkontrolle verloren und eine andere Seite seiner Persönlichkeit gezeigt habe. Dies zeige, dass es dem Beschwerdeführer wohl insbesondere in stressigen Situationen nicht ganz gelinge, die bei ihm vorliegenden Risikoeigenschaften zu unterdrücken.