Haltung ein Schwert erhob bzw. das Messer gegen diese richtete, und in Telefongesprächen mit der Polizei mindestens 30 Drohungen aussprach, namentlich, dass er jeden einzelnen Polizisten mit Kopfschüssen töten werde (amtliche Akten BVD, pag. 579 f.). Dadurch wird denn auch dem Argument des Beschwerdeführers, er habe immer alle Auflagen der Behörden respektiert und bereits früher gezeigt, dass er vor den Strafbehörden Respekt habe (vgl. pag. 5 und pag. 7) der Boden entzogen.