Die Strafuntersuchung wurde am 24. Februar 2005 eröffnet (amtliche Akten BVD, pag. 223) und am 26. Mai 2005 wurde der Beschwerdeführer zum ersten Mal in Untersuchungshaft versetzt (amtliche Akten BVD, pag. 223 Rückseite). Die Straftaten des Beschwerdeführers erstreckten sich somit nicht nur über einen langen Zeitraum von knapp 4 Jahren, sondern er delinquierte – entgegen den beschwerdeführerischen Vorbringen – auch nach Eröffnung des Strafverfahrens noch während 3 Monaten weiter; die letzte Tat beging er 3 Tage vor seiner ersten Verhaftung.