zisstischen Persönlichkeitsstörung mit paranoiden und psychopathischen Anteilen gestellt wurde, wobei differenzialdiagnostisch eine narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung mit paranoiden und psychopathischen Zügen vorliege (amtliche Akten BVD, pag. 917), vermag der Beschwerdeführer ebenfalls nichts zu seinen Gunsten ableiten. Dem Beschwerdeführer ist es nämlich trotz dieser Diagnose durchaus möglich und ohne Weiteres zumutbar, sich im Rahmen von Sozialisierungsbemühungen mit seinen Persönlichkeitsmerkmalen auseinanderzusetzen und einen Veränderungsprozess durchzumachen.