In diesem Fall müsse die vorzeitige Entlassung gewährt werden. Ansonsten würde er ein zweites Mal für das Gleiche verurteilt und das Recht, die Tat stets zu bestreiten, sei verletzt. Die Untersuchung habe fast 10 Jahre gedauert. Während dieser Zeit habe der Beschwerdeführer keine Gewalttat verübt. Er habe somit bereits vor seiner Verurteilung gezeigt, dass die Risikostatistiken bei ihm nicht stimmen würden und er eben zu den nicht rückfälligen Tätern gehöre. Die Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt oder Gewalt gegen Beamte seien zu wenig relevant, um die vorzeitige Entlassung nicht zu erteilen.