Im Rahmen seiner Replik liess der Beschwerdeführer im Wesentlichen wiederholen, er habe die Tat stets bestritten und es habe nie einen klaren und sicheren Beweis gegeben, sondern die Verurteilung sei nur auf Basis der inneren Überzeugung des Gerichts und Indizien ausgesprochen worden. Es könne nicht verlangt werden, dass er die Tat plötzlich anerkenne und Reue und Einsicht zeige, um vorzeitig entlassen zu werden. Die Haltung des Beschwerdeführers betreffend das Delikt werde sich auch bis zum Ende der Strafe nicht ändern. In diesem Fall müsse die vorzeitige Entlassung gewährt werden.