Bezüglich der Unmöglichkeit einer Veränderung der Persönlichkeit bzw. Untherapierbarkeit sei daran zu erinnern, dass med. pract. E.________ mit Gutachten vom 21. September 2020 festgehalten habe, die vollkommen fehlende Therapiemotivation bzw. die Ablehnung einer Behandlung verschlechtere die therapeutische Beeinflussbarkeit wesentlich. Es bestehe aber keine fixierte Behandlungsunfähigkeit.