Das sei vor 10 Jahren so gewesen und werde auch in 5 Jahren so sein. Der Beschwerdeführer habe keine Behandlung unternommen, da er absolut kein Vertrauen in das System habe, was verständlich sei, wenn er fälschlicherweise verurteilt worden sei. Er habe jedoch Respekt vor den Behörden und den anderen und er habe in diesem Bereich auch Fortschritte gemacht. Das habe der Bericht der JVA C.________ klar gesagt. Der Beschwerdeführer sei bereit, an Sozialisierungsbemühungen und Entlassungsvorbereitungen mitzuwirken, sofern diese dazu dienen, ihm die vorzeitige Entlassung zu gewähren.