Reue könne er auch nicht zeigen, da er die Tat stets bestritten habe und diese nie mit absoluter Sicherheit bewiesen worden sei. Der Beschwerdeführer habe stets gesagt, dass er vor AIDS und Blut Angst habe. Diese Angst habe er auch bei Corona gezeigt. Es könne vom Beschwerdeführer nicht erwartet werden, dass er seine Persönlichkeit ändere, da er diese Persönlichkeit nicht ändern könne. Eine Persönlichkeitsstörung sei nicht behandelbar. Das sei vor 10 Jahren so gewesen und werde auch in 5 Jahren so sein.