Im Sinne einer Differenzialprognose sind zudem die Vorzüge und Nachteile der Verbüssung der gesamten Strafe denjenigen einer Aussetzung des letzten Teils der Strafe gegenüberzustellen (BGE 124 IV 193 E. 4a und E. 5b/bb; Urteile des Bundesgerichts 6B_333/2021 vom 9. Juni 2021 E. 1.2 und 6B_32/2019 vom 28. Februar 2019 E. 2.2). Betreffend die theoretischen Ausführungen zu den einzelnen Prognosekriterien, zur Gesamtwürdigung und zur Differenzialprognose kann vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 65 ff.;