2 5. Gegen diesen Entscheid erhob der weiterhin durch Rechtsanwältin B.________ vertretene Beschwerdeführer am 26. Juni 2023 beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde. Er beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug. Weiter beantragte er, ihm sei eine amtliche Verteidigung zu gewähren und Rechtsanwältin B.________ als amtliche Verteidigerin zu ernennen (pag. 1 ff.).