Mit Beschwerdevernehmlassung vom 15. Februar 2023 beantragten die BVD die Abweisung der Beschwerde (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 22 ff.). Der Beschwerdeführer reichte seine Schlussbemerkungen am 13. März 2023 ein (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 29 f.). 4. Mit Entscheid vom 24. Mai 2023 wies die Vorinstanz die Beschwerde ab, unter Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 400.00 an den Beschwerdeführer. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wies sie ebenfalls ab (amtliche Akten Vorinstanz, pag. 62 ff.).