amtliche Akten der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern [nachfolgend: BVD], pag. 204 ff.). Eine gegen das oberinstanzliche Urteil erhobene Beschwerde in Strafsachen wies das Bundesgericht mit Urteil 6B_768/2014 vom 24. März 2015 im Schuld- und Strafpunkt ab (amtliche Akten BVD, pag. 368 ff.). Der Beschwerdeführer trat seine Strafe am 11. April 2014 (Urteilsdatum) an und wurde am 30. Juni 2015 in die Justizvollzugsanstalt C.________ (nachfolgend: JVA C.________) eingewiesen. Am 7. Januar 2023 hatte der Beschwerdeführer zwei Drittel der ausgesprochenen Freiheitsstrafe verbüsst.