1. Zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten. Die Polizei-, und Untersuchungshaft von 329 Tagen (27. Februar 2019, 12. August 2021 bis 5. Juli 2022) wird an die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 6. Juli 2022 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Landesverweisung von 9 Jahren. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 2'700.00 (3/4 von CHF 3'600.00). III. Die anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 900.00 (1/4 von CHF 3’600.00) gehen zu Lasten des Kantons Bern. IV.