ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 23. Juli 2021 in Bern zum Nachteil von E.________; 2. des Angriffs, begangen am 28. Dezember 2018 in Bern; 3. der Tätlichkeiten, begangen am 23. Juli 2021 in Bern zum Nachteil von F.________; 4. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 25. Februar 2020 bis Mai 2020 in Bern und Umgebung durch Konsum von Marihuana und einer Kleinstmenge Kokain; 5. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen am 9. April 2020 in Bern.