33 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 24. Februar 2024 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen 1. einfacher Körperverletzung, angeblich begangen am 9. Februar 2020 in Bern zum Nachteil von D.________; 2. Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von ca. August 2019 bis 24. Februar 2020 in Bern und Umgebung durch Konsum von Marihuana; eingestellt wurde,