Erstinstanzliches Verfahren Rechtsanwalt B.________ machte erstinstanzlich eine amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 25'064.85 (inkl. Auslagen von CHF 1'514.50 und MWST von CHF 1'792.01) geltend, was einem Zeitaufwand von rund 108.8 Stunden entspricht (97.58 + 22.42 x ½ [MLaw]; pag. 1858 ff.]). Die Vorinstanz erachtete den von Rechtsanwalt B.________ geltend gemachten Aufwand als angemessen, wobei sie infolge kürzerer Dauer der Urteilseröffnung vom 24.Februar 2023 eine Kürzung von einer Stunde vornahm. Diese Entschädigung blieb unangefochten und ist zu bestätigen.