a und b StPO die obligatorische Landesverweisung vorsehen. Wie bereits ausgeführt, stellt der Beschuldigte aufgrund seiner Delikte eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, sodass vorliegend die Ausschreibung im SIS anzuordnen ist. Mit Blick auf das hiervor Ausgeführte zur Schwere der Delinquenz sowie angesichts des Strafmasses von sieben Jahren und zehn Monaten des Beschuldigten erscheint eine solche Ausschreibunge auch verhältnismässig. V. Kosten und Entschädigung