Bereits aus diesem Grund rechtfertigt es sich, die Landesverweisung deutlich über der Minimaldauer von fünf Jahren auszusprechen. Hinzu kommen die Risikoabklärung, welche klar ein erhebliches Risiko an der erneuten Begehung von Gewaltdelikten festhält sowie die Tatsache, dass der Beschuldigte bereits mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist.