Sein Verschulden wiegt damit – mit Blick auf den sehr weiten Strafrahmen – im Ergebnis zwar noch leicht. Der Unrechtsgehalt der Straftaten kann allerdings nicht mehr als leicht bezeichnet werden. Der Beschuldigte beging vorliegend zwei Gewaltdelikte und bedrohte damit das menschliche Leben als wichtigstes Rechtsgut bzw. die körperliche Unversehrtheit. Bereits aus diesem Grund rechtfertigt es sich, die Landesverweisung deutlich über der Minimaldauer von fünf Jahren auszusprechen.