Es handle sich um ein schweres Anlassdelikt und der Beschuldigte sei einschlägig vorbestraft. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass er in den letzten Jahren massiv delinquiert habe. Dabei dürften auch gelöschte Vorstrafen mitberücksichtigt werden. Überdies bestehe beim Beschuldigten gemäss der Risikoabklärung eine erhebliche Rückfallgefahr für weitere Gewaltdelikte. Der Vollzugsbericht zeige, dass der Beschuldigte seine Aggressionen nicht unter Kontrolle habe (pag. 2062 f.).