Auf der anderen Seite ist zu beachten, dass der Beschuldigte – in Abweichung zum vorinstanzlichen Urteil – nun zu einer (höheren) Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt wird. Er beging mit der versuchten (eventual-)vorsätzlichen Tötung ein äusserst schwerwiegendes Delikt gegen die körperliche Integrität. Im Rahmen dieser schweren Straftat wurde sein Verschulden zwar als noch leicht beurteilt. Allerdings schliesst die Risikoabklärung vom 14. November 2022 (pag. 1778 ff.) auf eine erhebliche Rückfallgefahr für weitere Gewaltdelikte und damit auf eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.