Kammer: BUSSLINGER/ÜBERSAX, Härtefallklausel und migrationsrechtliche Auswirkungen der Landesverweisung, in: plädoyer 5/2016], S. 103). Je höher die Strafe ausfällt, desto höher wird das öffentliche Interesse an einer Ausweisung zu gewichten sein (BUSSLINGER/ÜBERSAX, a.a.O., S. 103).