13. Asperation mit den weiteren Delikten 13.1 Angriff 13.1.1 Objektive und subjektive Tatschwere Es wird vorab auf die grundsätzlich zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zur objektiven und subjektiven Tatschwere verwiesen (pag. 1930, S. 54 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend ist an dieser Stelle noch einmal auf die erheblichen Verletzungsfolgen des Angriffs hinzuweisen (pag. 1910, S. 34 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung):