Im Sommer 2019 war der Beschuldigte sodann zunächst bei seiner Gastfamilie wohnhaft bis er in eine eigene Wohnung zog und ein Jahr später die Ausbildung zum Mauerer EFZ begann. Allgemein erhält man aufgrund der Akten den Eindruck, dass es dem Beschuldigten zumindest phasenweise immer wieder gelang, Fuss zu fassen und die Bemühungen seitens der Behörden Wirkung zeigten. Gestützt auf diese Ausführungen erachte die Kammer eine Strafreduktion im Umfang von rund 10% für die belasteten Kindheits- und Jugendjahre des Beschuldigten als angemessen.