19 R.________ untergebracht. Am 8. April 2016 wurde dem Beschuldigten sodann die Weisung erteilt, ein Sozialkompetenz-Training bei einer Fachpsychologin zu absolvieren. Im Sommer 2016 schloss er seine Schule ab. Infolge einer mangelnden Anschlusslösung begann er das 10. Schuljahr, wobei die X.________ (Schule) Mitte November den Wunsch äusserte, den Beschuldigten vom Unterricht auszuschliessen. Am 14. Dezember 2016 wurde der Beschuldigte schliesslich ins Jugendheim S.________ eingewiesen und eine ambulante Behandlung angeordnet.