Wegen schulischer Verhaltensauffälligkeiten kam der Beschuldigte im Oktober 2014 in eine Time-Out Gruppe. Am 21. Juli 2015 wurde sodann eine persönliche Betreuung angeordnet. Nach dem Vorfall im Zusammenhang mit seiner Mutter kam der Beschuldigte per 7. Dezember 2015 zunächst in die Kindernotaufnahmegruppe C.________ und wurde per 29. Februar 2016 im Familiensupport