Hinzu kommt, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Behandlungsfehlers 15 Jahre alt war und es auf der Hand liegt, dass ihn diesen Vorfall in diesem empfindlichen Alter nachhaltig geprägt hat. Dennoch und ohne das ihm Widerfahrene zu bagatellisieren, geht aus den jugendstrafrechtlichen Akten hervor, dass der Beschuldigte seitens der Behörden stets betreut und unterstützt wurde (vgl. pag. 1764 ff. [Risikoabklärung vom 14. November 2022]): Zunächst wurde der Beschuldigte (und seine Geschwister) aufgrund einer Gefährdungsmeldung seitens der Schule 2013 verbeiständet und fremdplatziert. Wegen schulischer Verhaltensauffälligkeiten kam der Beschuldigte im Oktober 2014 in eine Time-Out Gruppe.