Insgesamt erachtet die Kammer für diese Umstände einen Zuschlag von rund 25% als angemessen. Zu Gunsten des Beschuldigten sind hingegen seine schwierige Kindheit und Jugend zu berücksichtigen, insbesondere der tragische Vorfall betreffend seiner Mutter, welche aufgrund eines Behandlungsfehlers anlässlich der Geburt der Schwester des Beschuldigten im T.________ (Spital) ins Koma fiel und Jahre später verstarb. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Behandlungsfehlers 15 Jahre alt war und es auf der Hand liegt, dass ihn diesen Vorfall in diesem empfindlichen Alter nachhaltig geprägt hat.