Trotzdem entschied er sich dazu, ein noch weitaus gravierenderes Delikt zu begehen. Dies, obwohl es sich dabei gemäss seinen Aussagen «nicht um seine Baustelle» gehandelt habe, was eine ausgeprägte Unbelehrbarkeit und Uneinsichtigkeit manifestiert und daher stark straferhöhend zu berücksichtigen ist. Insgesamt erachtet die Kammer für diese Umstände einen Zuschlag von rund 25% als angemessen.