(Justizvollzugsanstalt). Es gebe Tage, an denen er einen «Ausbruch» habe (pag. 2054 Z. 28 ff.). In der Therapie gehe es um die alten Delikte und wie er sich bessern könne, wie er Konflikte klären könne. Dort [Anm. Kammer: auf dem H.________ (Justizvollzugsanstalt)] sei es aber schwieriger, Konflikte zu klären als draussen. Die Therapie helfe ihm aber (pag. 2055 Z. 17 ff.). In Bezug auf seine Familie führte der Beschuldigte aus, dass er regelmässigen Kontakt zu seiner Schwester W.________ habe, zur jüngsten Schwester hingegen nicht so. Sie wisse nicht, dass er in Haft sei und er wolle sie damit auch nicht belasten.