Jedoch ist anhand der festgehaltenen Disziplinarmassnahmen ersichtlich, dass sich der Beschuldigte zeitweise noch immer nicht im Griff hat und aggressiv handelt. So werden zwei Vorfälle innerhalb der letzten vier Monate geschildert, anlässlich welchen der Beschuldigte mit Gewalt gegen Personen bzw. Sachen reagierte. Zudem kam es bei zwei weiteren Vorfällen zu verbalen Entgleisungen. Dem Bericht kann zudem entnommen werden, dass der Beschuldigte seit dem 5. Juli 2023 eine forensische Therapie absolviert. Anlässlich der oberinstanzlichen Befragung führte der Beschuldigte hinsichtlich des Führungsberichts aus, dass es nicht einfach sei auf dem H.________ (Justizvollzugsanstalt).