Ergänzend ist auf den im oberinstanzlichen Verfahren eingeholten Führungsbericht vom 22. Februar 2024 (pag. 2043 ff.) sowie die Aussagen des Beschuldigten zu seiner aktuellen Situation hinzuweisen: Im Führungsbericht wird dem Beschuldigten grundsätzliche eine positive Entwicklung attestiert. Insbesondere der Umstand, dass der Beschuldigte sich inzwischen mehr auf die Betreuungspersonen einlässt. Auch hinsichtlich seiner Arbeitstätigkeit bzw. -moral werden positive Veränderungen festgestellt. Jedoch ist anhand der festgehaltenen Disziplinarmassnahmen ersichtlich, dass sich der Beschuldigte zeitweise noch immer nicht im Griff hat und aggressiv handelt.