Der Beschuldigte und die ältere Schwester seien im Dezember 2015 zunächst in die Kindernotaufnahme C.________, und per Februar 2016 im Familiensupport R.________ untergebracht worden. Im September 2016 habe man aufgrund von Spannungen beschlossen, den Aufenthalt per sofort zu beenden. Der Beschuldigte sei wieder bei seinem Vater eingezogen, wo sich die Spannungen zwischen Vater und Sohn rasch verschärft hätten. Im November 2016 sei der Beschuldigte aufgrund seines Verhaltens vom Unterricht ausgeschlossen worden. Gleichzeitig habe sein Vater ihn aus der Wohnung gewiesen. Der Beschuldigte sei im Jugendheim S.____