Sanktion: Freiheitsentzug von 30 Tagen, bedingt vollziehbar, Probezeit von 1 Jahr, Anrechnung der Untersuchungshaft von 9 Tagen. 7.2. Vorleben und persönliche Verhältnisse Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten werden etwas ausführlicher wiedergegeben, da sie auch die Grundlage für die Prüfung der Landesverweisung bilden.