12.5 Täterkomponenten Für die Zusammenfassung der Akten hinsichtlich des Vorlebens, der persönlichen Verhältnisse sowie des Verhaltens des Beschuldigten nach der Tat und im Strafverfahren wird vorab auf die nachfolgenden, zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 1931 ff., S. 55 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): 7.1. Vorstrafen Der Beschuldigte ist wie folgt vorbestraft (pag. 1632 ff.). Urteil der Jugendanwaltschaft, Dienststelle Bern-Mittelland vom 11. August 2017