___ aus, er habe lange starke Schmerzen gehabt. Zudem legte er dar, dass er noch immer unter der Narbenbildung leide und dass zur Narbenbehandlung noch eine weitere Operation geplant sei, welche zu einer weiteren Arbeitsunfähigkeit von drei Wochen führen werde. Auch war E.________ aufgrund des Vorfalls noch immer psychisch beeinträchtigt (pag. 1836). Angesichts dieser Umstände erachtet die Kammer eine Reduktion der Strafe im Umfang von einem Jahr und neun Monaten als angemessen. Damit resultiert eine vorläufige Strafe von 6.5 Jahren. 12.5 Täterkomponenten