Diese Umstände sind zu seinen Gunsten zu berücksichtigen. Ergänzend bzw. hervorhebend ist darauf hinzuweisen, dass bei Gewaltdelikten das Ausmass beziehungsweise die Intensität der Gewalteinwirkung für die Einordnung der Tatschwere eine erhebliche Rolle spielt. Die Verschuldenseinschätzung wird auch dadurch beeinflusst, ob und inwieweit es dem Opfer möglich ist, sich gegen einen Angriff zu wehren (MATHYS, Leitfaden Strafzumessung, 2. Aufl. 2019, N. 93 f.). Der Messerangriff erfolgte vorliegend überraschend. Zwar gab es vorher bereits einen verbalen Streit, jedoch keine körperliche Auseinandersetzung.