Vorliegend scheint insbesondere wesentlich, dass die Tat spontan erfolgte und nicht geplant war. Sie erfolgte im Affekt, im Rahmen einer bis anhin – zumindest zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer – nur verbalen Auseinandersetzung. Die Kammer geht in Übereinstimmung mit der Vorinstanz davon aus, dass es zu einer Provokation durch das Opfer gekommen sein muss. Weiter erfolgte «nur» ein Stich, danach liess der Beschuldigte vom Opfer ab. Diese Umstände sind zu seinen Gunsten zu berücksichtigen.