9 Erfahrung im Umgang mit Waffen auch wusste. Entsprechend wurde der Beschuldigte der Widerhandlung gegen das Waffengesetz i.S.v. Art. 4 Abs. 1 Bst. c, Art. 27 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 1 Bst. a des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG; SR 514.54) schuldig erklärt. III. Strafzumessung