9. Widerhandlung gegen das Waffengesetz Schliesslich kam es zu einem weiteren rechtskräftigen Schuldspruch, weil der Beschuldigte am 9. April 2020 im öffentlichen Bereich in Bern ein einhändig bedienbares Messer mit automatischem Mechanismus auf sich trug, welches illegal ist und eine verboten Waffe darstellt, ohne dass er über die erforderliche Waffentragbewilligung verfügte. Der Beschuldigte war nicht befugt, dieses verbotene Messer in der Öffentlichkeit zu tragen, was er aufgrund seiner in der Vergangenheit gemachten